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01. Sep 2010
Auslandsinkasso in den Niederlanden
Wer in den Niederlanden eine Forderung durchsetzen muss, hat es in vielerlei Hinsicht leichter als hierzulande. Das beginnt bereits bei der Verjährung von Zahlungsansprüchen aus Verträgen, die fünf statt der drei Jahre in Deutschland beträgt. Für deren Unterbrechung genügt eine schriftliche Erklärung an den Schuldner, wonach sich der Gläubiger die Geltendmachung des konkreten Zahlungsanspruchs ausdrücklich …