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18. Mai 2010
Forderungseinzug mit skandinavischer Gründlichkeit
In Norwegen existiert ein Inkassogesetz zur Regelung des Forderungsmanagements. Die außergerichtlichen Inkassokosten hat grundsätzlich der Schuldner zu tragen, sofern das Inkassoverfahren nach Ablauf einer erfolglos gesetzten Frist erfolgt. Im gerichtlichen Verfahren werden Inkassokosten als gewöhnliche Geldforderungen behandelt und können im gesetzlich festgelegten Rahmen geltend gemacht werden. Es existieren standardisierte gerichtliche Verfahren, auch die Möglichkeit von …