News
20. Dez 2012
Presse: BID spendet für MRT im Klinikum Coburg
SPENDE – Ein neuartiges Gerät ermöglicht den Patienten während der Prozedur im MRT einen Film zu schauen. Coburg – „Wer jemals in einem Magnetresonanztomografen lag, weiß, wie beklemmend das sein kann“, sagt Heinz Bittermann, Vorstandsvorsitzender der BID Unternehmensgruppe, die als Dienstleister für das Klinikum Coburg tätig ist. Auch er war soeben Patient in der „Röhre“. …
05. Okt 2012
Effektives und seriöses Forderungsmanagement für Kliniken und Krankenhäuser
Im Gesundheitswesen muss es oft sehr schnell gehen, was die Frage nach der Liquidität des Patienten vorläufig nebensächlich macht. Was tun, wenn die Schmerzen vergessen sind, die Behandlungsrechnung aber nicht bezahlt wurde? Alles aus einer Hand, individuell und fair. Ob Privatliquidation, Krankentransport, Zuzahlung oder Wahlleistung – regelmäßige Außenstände machen ein ausgefeiltes und effektives Inkasso-System erforderlich. …
24. Dez 2011
BID spendet für die Kinderklinik, die Reha-Geriatrie und die Coburger Tafel e.V.
Die Beschäftigten der Coburger BID Unternehmensgruppe sammelten wie in den Vorjahren auch zum Jahresende für einen guten Zweck und überreichten im Rahmen der Weihnachtsfeier den symbolischen Spendenscheck über 550 Euro an die Geschäftsführung. Heinz Bittermann, Vorstandsvorsitzender der BID Bayerischer Inkasso Dienst AG, war von der Idee begeistert und stockte den Erlös um weitere 5.000 Euro …
02. Nov 2010
BID spendet für die Onkologie im Klinikum Weiden
Weiden / Coburg – Die Firma BID, Bayerischer Inkasso Dienst AG, aus Coburg, ist in der Region aufgrund zahlreicher Geschäftsverbindungen tief verwurzelt. Die Firma bietet Komplettsysteme im Forderungs- und Risikomanagement an. Das 25jährige Firmenjubiläum war nun der Anlass, dem Klinikum Weiden eine Spende in Höhe von 2.500 Euro zukommen zu lassen. Thomas Kirchner, Vertriebsleiter und …
22. Sep 2010
Vortrag „Forderungsmanagement in der Krankenversicherung“
Leipzig/Coburg – Die Gesundheitsforen Leipzig GmbH lud den BID Bayerischer Inkasso Dienst AG mit Sitz in Coburg am 07. September als Gastredner zum Arbeitstreffen der User Group „Strategische Handlungsoptionen in der Krankenversicherung“ nach Leipzig ein. Wer als Unternehmen einen großen Kundenstamm bedient, kann auf präventives Forderungsmanagement nicht verzichten. Insbesondere in wirtschaftlich schweren Zeiten – wenn …
01. Sep 2010
Zuzahlungsinkasso: Lösungsmodule für beschleunigte Kostenerstattung
COBURG – Mehr Eigenverantwortung, wie sie von Forschungsinstituten gefordert wird, hat bereits in Form von Selbstbehalten Eingang in die deutsche Gesundheitswirtschaft gefunden. Jüngstes Beispiel ist die Zuzahlungsregelung des § 43b Abs. 3 SGB V, die Krankenhäuser gegenüber gesetzlich Versicherten in Zugzwang bringt: Vergütungsansprüche gegenüber gesetzlichen Krankenkassen verringern sich um den Anteil, den Versicherte nach nach …
01. Sep 2010
Wachstumsmotor Gesundheit brummt
Die Gesundheitswirtschaft gehört zu den am schnellsten wachsenden Sektoren der deutschen Volkswirtschaft. Die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und -produkten steigt stetig. Aktuelle Studien prognostizieren über die nächste Dekade ein deutliches Umsatz- und Beschäftigungswachstum in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Deutschland ist der drittgrößte Gesundheitsmarkt der Welt und damit von entscheidender Bedeutung für die deutsche Gesundheitswirtschaft. Sie beschäftigt …
15. Feb 2010
Zuzahlungsinkasso nach der Neuregelung des § 43b Abs. 3 SGB V
Lange Zeit wurde über die Neuregelung nach dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) diskutiert, zum 1. Januar 2010 wurde das Zuzahlungsinkasso nun verbindlich umgesetzt. Ausschlaggebende Neuerung ist neben der Fakturierung der Krankenhauszuzahlung die hinzukommende Inkassopflicht bei Ausbleiben der Zahlung. Nach dem Kenntnisstand der BID Unternehmensgruppe übernimmt z.B. die AOK in Bayern bereits frühzeitig das Verfahren. Einige Ersatzkassen haben …
23. Jul 2009
Krankenhäuser: Zuzahlungsinkasso nach § 43b Abs. 3 SGB V
Coburg – Zuzahlungsinkasso nach § 43b Abs. 3 SGB V – Lösungsmodule für volle Kostenerstattung Die Neuregelung des § 43b Abs. 3 SGB V bringt die Krankenhäuser gegenüber gesetzlich Versicherten in Zugzwang: Vergütungsansprüche gegenüber gesetzlichen Krankenkassen verringern sich um den Anteil, den Versicherte nach § 39 Abs. 4 zu entrichten haben. Wenn der Versicherte auch …