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03. Feb 2012
Deutsche Gerichte für Limited nicht zuständig
Für eine Limited gilt immer das englische Gesellschaftsrecht. Streitigkeiten setzen umständliche Klärungsprozesse in Gang und landen vor britischen Gerichten. Kernaussage Der maßgebliche Sitz einer Gesellschaft bestimmt sich bei einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach der Gründungstheorie und damit grundsätzlich nach dem Satzungssitz des Herkunftsstaats. Sachverhalt Die Beklagte ist eine Private Limited Company (Ltd.) mit eingetragenem …