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Wer in den Niederlanden eine Forderung durchsetzen muss, hat es in vielerlei Hinsicht leichter als hierzulande. Das beginnt bereits bei der Verjährung von Zahlungsansprüchen aus Verträgen, die fünf statt der drei Jahre in Deutschland beträgt. Für deren Unterbrechung genügt eine schriftliche Erklärung an den Schuldner, wonach sich der Gläubiger die Geltendmachung des konkreten Zahlungsanspruchs ausdrücklich vorbehält. Ein Akt der Rechtsverfolgung unter Zuhilfenahme der Justiz, deren Mühlen ja bekanntlich langsam mahlen, ist in den Niederlanden dagegen nicht erforderlich. Bleibt die Beitreibung außergerichtlich erfolglos, so stellt das niederländische Rechtssystem zwei effektive prozessuale Werkzeuge zur Verfügung, die Sicherheitspfändung und das „Kort Geding“-Verfahren.
Vollstreckungstitel in sechs Wochen
„Kort Geding“, das ist ein Eilverfahren, bei dem das Gericht die Parteien in mündlicher Verhandlung anhört und dann den Streitgegenstand vorläufig beurteilt. Kann sich der Gläubiger auf dringenden Liquiditätsbedarf berufen und der Zahlungsanspruch einfach festgestellt werden, so ist ein Vollstreckungstitel in drei bis sechs Wochen möglich. Zusätzlich eröffnet die Sicherheitspfändung dem Gläubiger den Zugriff auf Vermögensgegenstände des Schuldners, bevor überhaupt eine Klage eingereicht worden ist. Voraussetzung ist ein schlüssiger und bezifferter Antrag beim zuständigen Gericht. Außerdem ist erforderlich, dass der Gläubiger glaubhaft macht, der Schuldner werde sich der künftigen Vollstreckung entziehen. An diesen Vortrag stellen die Gerichte in aller Regel keine hohen Anforderungen. Allerdings muss im Falle einer Sicherheitspfändung immer eine Klage folgen, zu deren Einreichung die Gerichte recht kurze Fristen setzen. Und Sicherheitspfändungen, die sich im Hauptverfahren als unrechtmäßig herausstellen, verpflichten zum Schadensersatz.
Entscheidend: Richtiger Partner
Für Kläger bzw. Antragsteller herrscht in beiden Verfahren Anwaltszwang, der in den Niederlanden meist kostspielig ist. Deshalb ist es nicht immer ratsam, sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ob eine Forderung tasächlich erfolgreich außergerichtlich realisiert werden kann, hängt allerdings entscheidend an der Auswahl der richtigen Partner vor Ort. Die Zulassung von Inkassounternehmen ist nämlich in den Niederlanden nicht geregelt, und so ist es oft Glücksache, an wen man gerät. Hinzu kommt, dass verlässliche Informationen über Schuldner kaum verfügbar sind, denn Meldungen an Auskunfteien verbietet strikt das niederländische Datenschutzgesetz.
Doppelt hilfreich sind dagegen oft die Gerichtsvollzieher, deren Aufgabe nicht nur die Vollstreckung und Zustellung von Klagen ist, sondern die häufig auch außergerichtlich als private Inkassounternehmer tätig sind. In dieser Funktion haben Gerichtsvollzieher zum Beispiel Zugang zu den kommunalen Einwohnermelderegistern, sind jedoch bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in datenschutzrechtlicher Hinsicht einer strengen internen Reglementierung durch deren Branchenverband unterworfen. Empfehlenswert ist bei der Forderungsbeitreibung in den Niederlanden die Zusammenarbeit mit einem Inkassospezialisten, der wie etwa Profaktura Auslandsinkasso ein enges Netz lokaler Partner unterhält, die ihre Effektivität und Zuverlässigkeit in langen Jahren unter Beweis gestellt haben.
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Dieser Artikel wurde am 01. Sep 2010 in der Kategorie Inkasso Ausland, September 2010 veröffentlicht.
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