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Die Zwangsversteigerung nimmt immer größere Bedeutung ein, da oft nur dieser Zugriff auf das schuldnerische Vermögen Aussicht auf Erfolg hat. Beginnend mit der vorliegenden Ausgabe von BID News erläutern wir, alphabetisch geordnet, die wichtigsten Fachbegriffe.
Begriff | Erklärung |
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Grundbuch |
Bedeutung: Das Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis, das vom Grundbuchamt geführt wird. Für jedes Grundstück wird ein Grundbuch angelegt, es erhält ein entsprechendes Grundbuchblatt mit Angaben über den Eigentümer und eingetragene Rechte und Belastungen (vgl. § 3 GBO). Bemerkung: Das Grundbuch gliedert sich folgendermaßen: Bestandsverzeichnis: Neben dem Grundstück werden hier auch grundstücksgleiche Rechte, z. B. Wohnungseigentum oder Erbbaurecht, verzeichnet. Anzugeben sind Lage und Größe nach Gemarkung, Flur und Flurstück. Erste Abteilung: Sie enthält die Eigentümer oder Erbbauberechtigten, ggf. unter Angabe der jeweiligen Anteile oder des Gemeinschaftsverhältnisses und die Grundlagen der Eintragung (z. B. Kaufvertrag). Zweite Abteilung: Sie beinhaltet Lasten und Beschränkungen, die nicht in der dritten Abteilung einzutragen sind, z. B. Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen und Verfügungsbeschränkungen. Dritte Abteilung: Sie enthält die Grundpfandrechte: Hypotheken (auch Zwangssicherungshypotheken, die z. B. die Finanzämter für Steuerschulden in einem verkürzten Verfahren eintragen lassen können), Grundschulden und (sehr selten) Rentenschulden. Wichtig: Wird im Text einer Grundbucheintragung auf Urkunden Bezug genommen, gehört auch die zugehörige Grundbuchakte, die Ausfertigungen der im Grundbuch genannten Urkunden enthält, zum Grundbuchinhalt. Dies ist in der Zwangsversteigerung von Bedeutung, weil dort vor allem die Fälligkeit von zu zahlenden Zinsen geregelt ist. Dies kann taktisch in das Verfahren einfließen, indem man durch geschickte Antragstellung im Vorfeld eines Verfahrens bereits Einfluss auf das geringste Gebotnehmen kann. Folge: Potenzielle Erwerber werden abgeschreckt. |
Quelle: IWW-Institut, Würzburg. Wichtiger Hinweis: Der Inhalt ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der in ihm behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Schlagwörter: immobilien, vollstreckung, zwangsversteigerung
Dieser Artikel wurde am 01. Sep 2010 in der Kategorie September 2010 veröffentlicht.
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