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Berlin, 28. Juni 2010 – Die im Sparpaket der Bundesregierung geplante Wiedereinführung des sogenannten Fiskusprivilegs im Insolvenzverfahren könnte zu einem weiteren Anstieg der Unternehmensinsolvenzen führen. Darauf weist jetzt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, hin. „Viele kleine und mittlere Unternehmen müssten mit erheblichen Forderungsverlusten rechnen“, warnt BDIU-Präsident Wolfgang Spitz.
Die Bundesregierung erhofft sich durch diese Maßnahme Mehreinnahmen von 500 Millionen Euro pro Jahr. Diese Erwartungen hält der BDIU für unrealistisch. Spitz kritisiert: „Die Folgekosten werden erheblich sein. Statt einer sinnvollen Sanierung wird es bei einem Insolvenzverfahren vor allem um eine Liquidation der vorhandenen Unternehmensmasse gehen. Steuereinnahme von Unternehmen, bei denen eine Sanierung möglich wäre, werden ausfallen. Betroffene Gläubigerunternehmen geraten durch die Forderungsverluste selbst in die Gefahr einer Insolvenz, was zu Steuerverlusten und steigenden staatlichen Ausgaben für Soziales führt. Der Staat verschafft sich durch das Fiskusprivileg lediglich für einen kurzen Moment finanziell Luft und muss zu einem späteren Zeitpunkt dem Steuerzahler umso tiefer in die Tasche greifen.
Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik, die gerade bei der aktuellen Kassenlage mehr als notwendig wäre. Wir appellieren daher an die Bundesregierung, das Fiskusprivileg, das bereits 1999 abgeschafft worden ist, nicht wieder einzuführen.“
Durch das geplante Fiskusprivileg würden die öffentlichen Finanzverwaltungen in einem Insolvenzverfahren bevorzugt befriedigt werden. Da auch viele Kreditinstitute ihre Forderungen insolvenzfest absichern, gingen die übrigen Gläubiger in aller Regel leer aus.
Quelle: Pressemeldung BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen), Berlin
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Dieser Artikel wurde am 28. Jun 2010 in der Kategorie Blog, Inkasso Deutschland, Wirtschaftsinformationen veröffentlicht.
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