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In Norwegen existiert ein Inkassogesetz zur Regelung des Forderungsmanagements. Die außergerichtlichen Inkassokosten hat grundsätzlich der Schuldner zu tragen, sofern das Inkassoverfahren nach Ablauf einer erfolglos gesetzten Frist erfolgt. Im gerichtlichen Verfahren werden Inkassokosten als gewöhnliche Geldforderungen behandelt und können im gesetzlich festgelegten Rahmen geltend gemacht werden. Es existieren standardisierte gerichtliche Verfahren, auch die Möglichkeit von Online-Anträgen.
Der große Vorteil des Gläubigerschutzes in Norwegen liegt bereits in einem hoch entwickelten Auskunftswesen. Meldeämter erteilen online Auskünfte auch über Namensänderungen und Umzüge von Schuldnern an neue Adressen. Bei Kennzeichen-Anfragen beim zentralen Kraftfahrzeugregister wird Auskunft erteilt, wann und auf wen das Fahrzeug zugelassen worden ist. Über Dienstleistungspartner, mit denen etwa die Profaktura Auslandsinkasso GmbH zusammenarbeitet, sind Details über Einkommen, Nettovermögen und Steuerlasten von Schuldnern erhältlich, zudem Daten über laufende Inkassoverfahren, unbezahlte Inkassobeträge sowie detaillierte Angaben über diverse Eigentumsverhältnisse. Ein weiteres Register, auf das etwa Profaktura über örtliche Partner Zugriff hat, liefert darüber hinaus Angaben zum Beispiel über Eheverträge, Leasingverträge und Pfändungen in Einkommen, Wertpapiere und Bankkonten.
Schlagwörter: auslandsinkasso, inkasso, Inkasso Ausland, norwegen, pfändung, profaktura, Skandinavien
Dieser Artikel wurde am 18. Mai 2010 in der Kategorie Inkasso Ausland, Mai 2010 veröffentlicht.
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