News
Zum 1. Oktober 2010 wird in Deutschland der „EU-Rahmenbeschluss zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldstrafen und -bußen“ vom 24. März 2005, umgesetzt. Diese Regelung ermöglicht es Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern, nichtbezahlte Geldbußen u.a. aus Straßenverkehrsverstößen auch in Deutschland zu vollstrecken. Bislang können nur österreichische Behörden ausstehende Bußgelder (ab einem Betrag von 25 €) hierzulande eintreiben.
Vollstreckt werden dann hierzulande Geldbußen oder Geldstrafen aus dem gesamten EU-Ausland ab einem Betrag von 70 €, die im EU-Ausland wegen eines Verstoßes gegen Straßenverkehrsvorschriften (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Parkverstöße) verhängt wurden.
Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft im DBB Landesverband Niedersachsen
Schlagwörter: europa, inkasso, Inkasso Ausland, polizei, vollstreckung
Dieser Artikel wurde am 22. Jun 2010 in der Kategorie Blog, Inkasso Ausland veröffentlicht.
Ihre Meinung ist uns wichtig