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Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,83 %.
Zeitraum | Basiszinssatz | Verzugszinssatz | Verzugszinssatz bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung |
---|---|---|---|
01.07. bis 31.12.2013 | -0,38 % | 4,62 % | 7,62 % |
01.01. bis 30.06.2014 | -0,63 % | 4,37 % | 7,37 % |
01.07. bis 28.07.2014 | -0,73 % | 4,27 % | 7,27 % |
29.07. bis 31.12.2014 | -0,73 % | 4,27 % | 8,27 % |
01.01. bis 30.06.2015 | -0,83 % | 4,17 % | 8,17 % |
01.07. bis 31.12.2015 | -0,83 % | 4,17 % | 8,17 % |
Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2015: Basiszinssatz bleibt unverändert bei -0,83 %
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30. Juni 2015 beträgt 0,05 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2015 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2014 hat ebenfalls 0,05 % betragen).
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2015 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,83 % (zuvor -0,83 %).
Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 1. Juli 2015 bekannt gegeben.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Bundesbank
Schlagwörter: inkassounternehmen, verzugszinsen, zahlungsverzug, zinsen
Dieser Artikel wurde am 30. Jun 2015 in der Kategorie Blog, Inkasso Deutschland, Wirtschaftsinformationen veröffentlicht.
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