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Straßburg / Coburg – Grenzüberschreitende Gerichtsverfahren innerhalb der EU sollen künftig einfacher, schneller und billiger werden. Dieses Ziel hat ein Vorstoss der Kommission, der vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Angst vor grenzüberschreitenden Geschäftsaktivitäten nehmen will.
„Ich verfolge das Ziel, dass bis zum Jahr 2013 gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen wirksam, zügig und kostengünstig in der gesamten EU vollstreckt werden können, wobei es keine Rolle spielen sollte, ob die Entscheidung von einem inländischen Gericht oder von einem Gericht in einem anderen Mitgliedstaat erlassen worden ist“, sagte Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und EU-Kommissarin für Justiz in Straßburg.
Prüfung des Exequaturverfahrens
Kern des Anliegens ist die Abschaffung des sogenannten Exequaturverfahrens, das derzeit mehr als 10.000 mal jährlich in der Europäischen Union durchgeführt wird und als größte bürokratische Hürde für den länderübergreifenden Geschäftsverkehr gilt. Danach ist eine in einem Mitgliedstaat ergangene gerichtliche Entscheidung nicht automatisch in einem anderen Mitgliedstaat rechtskräftig, sondern muss zunächst bestätigt und von einem Gericht im Vollstreckungsmitgliedstaat für vollstreckbar erklärt werden. In komplexen Fällen kann dieses Verfahren mehrere Monate dauern und bis zu 12.700 EUR an Anwaltsgebühren sowie Übersetzungs- und Gerichtskosten verursachen. Die EU-Kommission will deshalb erreichen, dass künftig gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, die von einem Gericht in einem Mitgliedstaat erlassen wurden, automatisch EU-weit vollstreckbar sind.
Stärkung der Gerichtsstandsvereinbarungen
Weiterer Reformvorschlag ist die Förderung des Verbraucherschutzes bei Rechtsstreitigkeiten, in die Drittstaaten involviert sind. Vor allem in den Beziehungen zwischen einem Verbraucher mit Wohnsitz in der EU und einem außerhalb der EU ansässigen Unternehmen sollen künftig, unabhängig vom Mitgliedstaat, die Gerichte des Landes zuständig sein, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Auch die Rechtssicherheit für Gerichtsstandsvereinbarungen zwischen Unternehmen soll gestärkt werden, indem sichergestellt wird, dass das in der Gerichtsstandsvereinbarung festgelegte Gericht stets als erstes entscheidet, ob die Vereinbarung gültig ist oder nicht. Bislang sind Gerichtsstandsvereinbarungen häufig bei einem Gericht eines anderen EU-Mitgliedsstaates angefochten worden, um den Fortgang der Rechtsstreitigkeit zu verzögern („italienischer Torpedo“).
Quelle: Europa – Das Portal der europäischen Union
Schlagwörter: auslandsinkasso, bürokratie, coburg, EU, europa, Europäische Union, Inkasso Ausland, international, justiz, logistik, luxemburg, vollstreckung
Dieser Artikel wurde am 15. Mrz 2011 in der Kategorie Blog, Handwerk, Inkasso Ausland, Spedition-Logistik veröffentlicht.
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