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Berlin, 3. November 2010 – Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), Berlin, begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrem Sparpaket jetzt auf eine Bevorzugung der Finanzämter bei Insolvenzen verzichtet hat. „Das ist eine richtige Entscheidung, die sanierungsfähigen Unternehmen und deren Mitarbeitern eine wirtschaftliche Perspektive ermöglicht“, so BDIU-Präsident Wolfgang Spitz.
Ursprünglich hatte die Regierung geplant, Finanzämtern Aufrechnungsmöglichkeiten bei Insolvenzverfahren zu gewähren (§ 96 InsO). Sie hätten dann zum Beispiel Umsatzsteuerrückzahlungen mit offenen Forderungen verrechnen können. Der BDIU hatte diese Vorschläge kritisiert. Das Haushaltsbegleitgesetz 2011 ist vergangene Woche nun ohne eine entsprechende Regelung vom Bundestag verabschiedet worden. „Wir freuen uns, dass eine Gleichbehandlung von Gläubigern bei Insolvenzen gewährleistet bleibt“, so Spitz weiter.
In diesem Jahr erwartet der BDIU rund 34.000 Unternehmensinsolvenzen, darunter zahlreiche Kleinunternehmen. Insbesondere ihnen hätten laut BDIU Aufrechnungsmöglichkeiten des Fiskus eine Sanierung erschweren können.
Quelle: Pressemeldung BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen, Berlin)
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Dieser Artikel wurde am 04. Nov 2010 in der Kategorie Blog, Inkasso Deutschland, Wirtschaftsinformationen veröffentlicht.
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