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Verjährung zum 31. Dezember 2023
Sehr geehrter Damen und Herren,
Achtung! Rechnungen können zum 31.12.2023 verjähren.
Gewerbetreibenden empfehlen wir einen Blick auf die offenen Rechnungen zu werfen.
Offene Forderungen aus dem Kalenderjahr 2020 können aufgrund von Verjährungsfristen zum Ende diesen Jahres verjähren.
Verjährung bedeutet, dass nach dem Ablauf einer bestimmten Zeit (in der Regel nach drei Jahren) der Gläubiger einer Forderung seine Ansprüche hieraus nicht mehr durchsetzen kann.
Das heißt, der Schuldner kann die Zahlung verweigern.
Die Regelverjährung beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Um die überfällige Forderung zu sichern und die bevorstehende Verjährung rechtzeitig zu hemmen, stehen wir, die BID Unternehmensgruppe, Ihnen mit unserer Fachkompetenz im Forderungsmanagement zur Verfügung.
Wir bieten ein Komplettpaket zum Schutz vor Forderungsausfällen. Das gilt für das Inlandsinkasso ebenso wie das Auslandsinkasso, Bonitätsprüfungen und Wirtschaftsinformationen.
Kommen Sie mit Ihrem Anliegen auf uns zu, wir beraten Sie gerne.
Ihre BID Unternehmensgruppe
Dieser Artikel wurde am 29. Nov 2023 in der Kategorie Blog, Inkasso Deutschland veröffentlicht.
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