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1. Einleitung:
2019 haben erneut weniger Privatpersonen eine Insolvenz angemeldet. Die Privatpleiten verringerten sich im letzten Jahr um 2,4 Prozent und damit zum neunten Mal in Folge. Insgesamt gab es im letzten Jahr in Deutschland 86.838 Privatinsolvenzen und damit so wenig wie seit 2004 nicht mehr. Im Vergleich zum Insolvenzrekordjahr 2010, als 139.110 Privatpersonen innerhalb eines Jahres eine Insolvenz anmelden mussten, sind die Fallzahlen um 37,5 Prozent gesunken.
So lauten die zentralen Ergebnisse aus dem „Schuldenbarometer 2019″ des Informationsdienstleisters CRIFBÜRGEL.
„Der Rückgang bei Privatinsolvenzen im Jahr 2019 ist vor allem auf die solide Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung bei den Privatpersonen zurückzuführen“, sagt CRIFBÜRGEL Geschäftsführer Christian Bock.
2020 wird es aber zu einer Trendumkehr bei den Privatinsolvenzen kommen.
„Das Coronavirus wird die Wirtschaft schwer belasten wobei die Auswirkungen heute noch gar nicht abschätzbar sind. Wir müssen jedoch davon ausgehen, dass es in der Folge auch wieder mehr Privatinsolvenzen in Deutschland geben wird“, so Bock.
Auch am Arbeitsmarkt wird es durch die Krise zu massiven Einschnitten kommen. „Arbeitslosigkeit und die damit verbundene Einkommensverschlechterung ist der Haupttreiber für eine Privatinsolvenz. Wenn die Arbeitslosigkeit ansteigt, wird es wieder mehr Insolvenzen in Deutschland geben, da die Personen bei weiterhin hohen Kosten über weniger Geld verfügen“, erklärt Bock. Aber nicht nur Arbeitslosigkeit, sondern auch der starke Anstieg von Kurzarbeit wird die Zahl der Privatinsolvenzen erhöhen. „Die Menschen in Deutschland werden weniger Geld in der Tasche haben, um ihren Verpflichtungen wie Kreditzahlungen, Mieten oder Finanzierungen nachzukommen. Auf Dauer führt weniger Einkommen erst in die Überschuldung und dann in die Privatinsolvenzen“, sagt Bock.
Bereits jetzt gelten circa 6,8 Millionen Bürger als überschuldet. Für viele dieser Personen sorgt ein Schock auf der Einkommensseite für ein erhöhtes Risiko einer Privatinsolvenz.
Derzeit geht CRIFBÜRGEL in diesem Jahr von einem Anstieg von mindestens 10 Prozent bei den Privatinsolvenzen aus. Da in den Insolvenzstatistiken vor allem die Vergangenheit abgebildet wird, sie gewissermaßen ein Blick in den Rückspiegel sind, werden die wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Krise erst im 2. Halbjahr 2020 und dann verstärkt 2021 einen Einfluss auf die Insolvenzzahlen haben.
Grundsätzlich gibt es sechs Hauptursachen, die die Betroffenen in eine finanziell prekäre Lage führen und damit eine Privatinsolvenz auslösen können. Zu den Gründen gehören Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, unwirtschaftliche Haushaltsführung, Veränderungen in der familiären Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit.
2. Regionale Analyse: Norddeutschland ist die Insolvenzhochburg
Wie schon in den Vorjahren zeichnete sich auch 2019 ein deutliches Nord-Süd-Gefälle ab. Mit 158 Fällen pro 100.000 Einwohner hat Bremen die höchste Quote an Privatinsolvenzen zu vermelden. Es folgen Niedersachsen (147 Privatinsolvenzen je 100.000 Einwohner) sowie Schleswig-Holstein und das Saarland (je 140). Der Bundesdurchschnitt lag 2019 bei 105 Privatpleiten je 100.000 Einwohner. Deutlich darüber liegen auch die Bundesländer Sachsen-Anhalt (139), Hamburg (137) und Mecklenburg-Vorpommern (127). Am wenigsten Privatinsolvenzen gab es 2019 in Bayern (67 je 100.000), Baden-Württemberg (71) und Thüringen (90).
Hinsichtlich der absoluten Privatinsolvenzzahlen stehen mit Nordrhein-Westfalen (20.989), Niedersachsen (11.715) und Bayern (8.738) zugleich die bevölkerungsreichsten Bundesländer an der Spitze der Insolvenzstatistik.
3. Prozentuale Veränderungen: Stärkster Anstieg in Sachsen
In sechs Bundesländern sind die Privatinsolvenzen angestiegen – allen voran in Sachsen mit einem Plus von 5,8 Prozent. Aber auch Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (jeweils plus 3,4 Prozent) sowie Berlin (plus 2,5 Prozent) meldeten mehr Privatinsolvenzen. Deutlich weniger Privatinsolvenzen gab es 2019 in Bayern (minus 7,1 Prozent), Thüringen (minus 6,4 Prozent), Nordrhein-Westfalen (minus 6,0 Prozent), im Saarland (minus 5,2 Prozent) und in Bremen (minus 4,4 Prozent).
4. Privatinsolvenzen nach Geschlecht: Privatpleiten bleiben Männerdomäne
Der Trend der letzten Jahre, dass in Deutschland eher Männer eine Privatinsolvenz anmelden mussten als Frauen, setzte sich auch 2019 fort. 59,1 Prozent (51.313) der Privatinsolvenzen wurden von Männern angemeldet. Auch im relativen Vergleich der Geschlechter sind die Männer führend. Auf 100.000 Männer entfielen 126 Privatinsolvenzen. Demgegenüber stehen 85 Privatpleiten je 100.000 weibliche Einwohner.
Der Hauptgrund dafür, dass mehr Männer eine Privatinsolvenz anmelden als Frauen, liegt darin, dass der Mann im Fall einer „Familieninsolvenz“ weiterhin als Hauptverdiener und damit Haushaltsverantwortlicher gilt. Dieser kommt im Falle einer Überschuldung innerhalb der Familie für diese auf und meldet eine Privatinsolvenz an.
5. Privatinsolvenzen nach Altersgruppen: Ältere Bundesbürger stärker von einer Privatinsolvenz betroffen
Das Schuldenbarometer 2019 bestätigt einen weiteren Trend der letzten Jahre. So gehen die Privatinsolvenzen in den jüngeren Altersgruppen weiter zurück. Bei den 18-20-Jährigen mussten 365 Bürger und damit 3,9 Prozent weniger eine Privatinsolvenz anmelden. Gleiches gilt für die Gruppe der 21-30-Jährigen. Hier sank die Fallzahl um 6,0 Prozent auf 13.339 Privatinsolvenzen.
Auffällig ist hingegen die Entwicklung in den beiden ältesten Altersgruppen (61 Jahre und älter). So stiegen die Privatpleiten bei den älteren Bundesbürgern um 0,9 Prozent auf 9.478 Fälle. Die Ursachen für eine Privatinsolvenz im Alter resultieren aus dem problematischen Arbeitsmarkt in der Vergangenheit und dem Wandel der Erwerbsformen. Dazu zählt beispielsweise die Zunahme von Niedriglohnbeschäftigung und in der Folge eine entsprechend geringe Altersrente. Dass die Renten nicht ausreichen, beruht in vielen Fällen auch auf einer Erwerbsbilanz mit Unterbrechungen. Das Risiko einer Privatinsolvenz im Alter wird zudem durch hohe Kosten im Krankheitsfall erhöht. Zu den Betroffenen von Privatinsolvenzen in der Altersgruppe „61 Jahre und älter“ zählen auch ehemals Selbstständige, da bei ihnen die Altersvorsorge aufgrund der fehlenden Pflicht häufig auf der Strecke bleibt. Diese Entwicklungen in Verbindung mit dem demografischen Wandel werden dazu führen, dass künftig eine immer größer werdende Bevölkerungsgruppe vor finanziellen Problemen im Alter stehen wird.
Überraschend angestiegen sind auch die Privatinsolvenzen in der Altersgruppe der 51 bis 60-Jährigen. Auch in dieser Gruppe stiegen die Fallzahlen um 1,7 Prozent auf 18.348 Privatinsolvenzen.
6. Hintergrund: Überschuldung und Verschuldung
Verschuldung beschreibt generell das Vorhandensein von Schulden, nicht jedoch, ob Verbindlichkeiten der Verbraucher tatsächlich auch zurückgezahlt werden können. Demnach ist bereits ein Verbraucher, der sich Geld leiht oder einen Kredit aufnehmen muss, verschuldet.
Für einen Großteil der Bevölkerung ist „Schuldenaufnahme“ bzw. „Verschuldung“ längst zur Normalität geworden, um Immobilien und Konsumgüter langfristig per Kredit zu finanzieren. Aber auch Nullprozent-Finanzierungen oder Kreditkartenkäufe im Rahmen des alltäglichen Konsums erhöhen die Ausgaben der Konsumenten. Das ist so lange unproblematisch, wie Verbraucher ihre Zahlungsverpflichtungen sowie die fälligen Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts bestreiten können. Falls das Einkommen nicht dazu ausreicht, Schulden fristgerecht über einen längeren Zeitraum zu tilgen (nach Abzug der Lebenshaltungskosten und trotz Reduzierung des Lebensstandards), gilt der Betroffene als überschuldet. Die wichtigsten Negativmerkmale von Überschuldung sind bei Privatpersonen die Nichtabgabe der Vermögensauskunft (früher Haftanordnung und Eidesstattliche Versicherung), Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen und Privatinsolvenzen.
Die Schulden von Privatpersonen, die sich auf die eigene Existenzgrundlage beziehen, nennt man Primärschulden. Darunter fallen u.a. Miet- und Energieschulden sowie Schulden bei Telefongesellschaften. Als Sekundärschulden werden die übrigen Schulden bezeichnet – etwa ein privates Darlehen oder eine Finanzierung. Bestimmte Sekundärschulden sind im Gegensatz zu den Primärschulden problematisch, wenn die Kosten für den Lebensunterhalt steigen: So setzen Nullprozent-Finanzierungen einen gefährlichen Konsumanreiz, indem sie die Ausgaben der Betroffenen erhöhen.
Privatpersonen haben vor allem Schulden bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften.
Es ist ein Mythos, dass Privatpersonen erst hoch verschuldet sein müssen, um in die Privatinsolvenz zu rutschen. Über alle Altersgruppen hinweg liegt die Durchschnittsschuldenhöhe der Betroffenen bei rund 29.000 Euro. Bei den unter 30-Jährigen ist der Wert jedoch weitaus geringer. Hier liegt die durchschnittliche Schuldensumme bei knapp unter 12.000 Euro. Mit steigendem Alter steigen auch die Schulden auf durchschnittlich bis zu 46.000 Euro bei den Bundesbürgern in der Altersgruppe 61 Jahre und älter.
Quelle: CRIF Bürgel GmbH
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Dieser Artikel wurde am 27. Mrz 2020 in der Kategorie BÜRGEL, Wirtschaftsinformationen veröffentlicht.
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