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Zum 1. Juli 2014 wurde das Privatinsolvenzverfahren reformiert. Seit dem Start der Reform konnten 7,4 Prozent der Betroffenen die Restschuldbefreiung auf drei Jahre verkürzen.
Die Reform hatte unter anderem das Ziel, dass zahlungsunfähige Verbraucher schneller ihre Schulden loswerden können. Eine Bilanz nach eineinhalb Jahren zeigt jedoch, dass die Reform an der Mehrheit der betroffenen Verbraucher vorbeigeht.
Dies belegen aktuelle Zahlen des Informationsdienstleisters CRIFBÜRGEL. Vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2015 mussten in Deutschland 150.496 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 7,4 Prozent (11.170 Privatpersonen) von ihnen ist es gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen. Der Trend zeigt zudem, dass es immer weniger Verbrauchern gelingt, die Restschuldbefreiung zu verkürzen. So meldeten von Anfang Juli bis Ende Dezember 2015 in Deutschland 48.491 Menschen eine Privatinsolvenz an. Davon erreichten 5,8 Prozent der Verbraucher (2.795) im gleichen Zeitraum 2018 die Restschuldbefreiung bereits nach drei statt wie üblich nach sechs Jahren.
In den ersten beiden Halbjahren nach dem Start der Reform lag die Quote mit 8,3 Prozent (Restschuldbefreiungen 1.7.2017 – 31.12.2017 aus den Insolvenzverfahren vom 1.7.2014 – 31.12.2014) bzw. 8,1 Prozent (Restschuldbefreiungen 1.1.2018 – 30.06.2018 aus den Insolvenzverfahren vom 1.1.2015 – 30.06.2015) deutlich höher.
„Zu Beginn der Reform haben viele Personen auf die erstmalige Restschuldbefreiung nach drei Jahren hingearbeitet. Die aktuellen Zahlen zeigen jedoch, dass immer weniger Privatpersonen von der Reform profitieren. Die meisten Betroffenen sind erst nach sechs Jahren schuldenfrei“, kommentiert CRIFBÜRGEL Geschäftsführer Christian Bock die aktuelle Auswertung. Insgesamt warten derzeit knapp 620.000 Personen in Deutschland auf die Restschuldbefreiung. Bei regulären sechs Jahren Wohlverhaltensphase können 2019 Personen aus dem Jahr 2013 die Restschuldbefreiung erlangen.
Im bundesweiten Vergleich der letzten eineinhalb Jahre war die Quote jener Personen, die einen Schuldenschnitt nach drei Jahren erlangten, in Thüringen (11,0 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (10,0 Prozent) am höchsten. Im Saarland (4,1 Prozent) und in Bremen (4,4 Prozent) gelang es den wenigsten Privatpersonen, die Restschuldbefreiung zu verkürzen.
Laut CRIFBÜRGEL ist es weiterhin auffällig, dass es überproportional mehr jungen Menschen gelingt, die Restschuldbefreiung nach 3 Jahren zu erreichen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass diese Personen im Vergleich zum Rest der Betroffenen relativ weniger Schulden haben und bei einer Arbeitslosigkeit schneller wieder in den Arbeitsmarkt zurückfinden. Über alle Altersgruppen hinweg liegt die Durchschnittsschuldenhöhe der Betroffenen bei rund 30.000 Euro. Bei den unter 30-Jährigen ist der Wert jedoch weitaus geringer. Hier liegt die durchschnittliche Schuldensumme bei knapp unter 11.000 Euro. Mit steigendem Alter steigen auch die Schulden auf durchschnittlich bis zu 45.000 Euro bei den Bundesbürgern in der Altersgruppe 61 Jahre und älter.
Die wesentlichen Ursachen für eine Privatinsolvenz sind eng verbunden mit der Einkommenssituation der betroffenen Personen. Es gibt sechs Hauptursachen („Big Six“), die immer wieder Erwähnung finden, wenn es um die Ursachen oder die Gründe von Privatinsolvenzen geht. Zu den Gründen gehören Arbeitslosigkeit und reduzierte Arbeit, Einkommensarmut, gescheiterte Selbstständigkeit, ein zum Einkommen unpassendes Konsumverhalten, Veränderungen in der familiären Situation wie Scheidung beziehungsweise Trennung und Krankheit. Der überwiegende Teil der Privatpersonen in einer Insolvenz steht vor allem bei Kreditinstituten, Versandhändlern, Versicherungen, Behörden, Vermietern, Energieversorgern und Telefongesellschaften in der Kreide.
Quelle: CRIF Bürgel GmbH
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Dieser Artikel wurde am 05. Feb 2019 in der Kategorie BÜRGEL, Wirtschaftsinformationen veröffentlicht.
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