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Ein Großteil der Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen unterliegen der dreijährigen Regelverjährungsfrist. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Neben Sonderregelungen für Verjährungsfristen im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht gibt es wichtige Ausnahmen von der dreijährigen Regelverjährung im Handelsrecht.
Um die drohende Verjährung zu hemmen und auch bereits gedanklich abgeschriebene Forderungen dennoch zu realisieren, stehen wir gerne mit unserem gesamten Know-How im Forderungsmanagement sowie Inkasso zur Verfügung.
Die BID Unternehmensgruppe mit Sitz in Coburg, Oberfranken ist seit über 25 Jahren überaus erfolgreich im Forderungsmanagement als Inkassounternehmen tätig und bietet ein geschlossenes System zum Schutz vor Forderungsausfällen – u.a. in den Teilbereichen Inkasso national, Inkasso international sowie Bonitätsprüfungen / Wirtschaftsinformationen.
Schlagwörter: bayern, forderungsmanagement, inkasso, inkassobüro, oberfranken, recht, verjährung
Dieser Artikel wurde am 15. Okt 2013 in der Kategorie Blog, Inkasso Deutschland veröffentlicht.
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