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Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung und dessen Umsetzung in der BID Unternehmensgruppe
Lang andauernde Zwangsvollstreckungsverfahren, unzureichende EDV-technische Ausstattung der Gerichtsvollzieher, über Jahre gewachsene Abläufe ohne grundlegende gesetzliche Anpassungen, wenig flexible Verfahrensbeschleunigungsmöglichkeiten, so lauteten die bisherigen Kernaussagen zur Zwangsvollstreckung in dem Geltungsbereich der ZPO (Zivilprozessordnung) in der Bundesrepublik Deutschland.
Mit dem 01.01.2013 begann hier im Bereich der Zwangsvollstreckung ein neues Zeitalter: Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung!
Man kann sowohl für den öffentlichen Sektor als auch für die weiteren beteiligten Stellen von einer großen Herausforderung, mit ebenso großen Chancen und Risiken, sprechen.
Die BID Unternehmensgruppe, als Dienstleister u. a. in den Bereichen Forderungsmanagement und Wirtschaftsinformationen, stellt sich diesen Herausforderungen und nutzt diese Chance, sowohl für ihre Auftraggeber als auch für die eigenen Unternehmensziele.
Was ändert sich? Ein Überblick:
- Begriffliche Änderung:
Die allseits bekannte „eidesstattliche Versicherung“ wird zur „Vermögensauskunft“. - Neue Wirkungsdauer:
Eidesstattliche Versicherung – 3 Jahre
Vermögensauskunft – 2 Jahre - Neue Auskunftsquellen:
Dritte Stellen (Bundeszentralamt für Steuern, gesetzliche Rentenversicherung, etc.) sorgen für neue Möglichkeiten – auch und vor allem, wenn sich der Schuldner der Abgabe der „Vermögensauskunft“ entzieht. - Neue Möglichkeiten der Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners:
Der Beibringungsgrundsatz wird durchbrochen, von nun an ist eine Anschriftenermittlung auch über den Gerichtsvollzieher möglich. - Die gütliche Einigung wird forciert und ins Zentrum des Verfahrens gestellt.
- Modernisierung:
Zentralisierung der Verwaltung der Vermögensverzeichnisse, eine an die heutige Zeit angepasste Korrespondenzführung (Datenträgeraustausch, E-Mail, etc.) sowie einheitliche Formulare für die Antragsstellung diverser Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. - Resümee:
Die neuen Strukturen sorgen für neue, vielversprechende Möglichkeiten und Schnelligkeit – im Sinne des Gläubigers sowie deren Dienstleister!
Wie geht die BID Unternehmensgruppe damit um?
Wir nutzen, im Sinne unserer Auftraggeber, das gesamte Spektrum der neuen Möglichkeiten. Die internen Abläufe wurden entsprechend angepasst – das Spektrum der lang ersehnten Neuerungen wird vollständig ausgenutzt, selbstverständlich immer unter dem Blickfeld von Kosten – Nutzen.
Viele Fragezeichen bestimmen die ersten Wochen – wir stellen uns diesen Herausforderungen:
- Neue Zwangsvollstreckungsanträge und interne Abläufe.
- „Wer versucht gewinnt“ – die neuen Möglichkeiten werden „getestet“ und bewertet.
- Unfangreiche Mitarbeiterschulungen – denn nur umfassend geschulte Mitarbeiter können die sich bietenden Chancen und Möglichkeiten erkennen und nutzen.
- „Wissbegierigkeit“ fördern / offen sein – ob dritte Stellen, Gerichtsvollzieher oder Gericht, ein Erfahrungsaustausch hilft allen.
- Resümee:
Die BID Unternehmensgruppe begrüßt die Gesetzesänderungen und schaut positiv in die Zukunft!
Ausblick:
Es gibt noch viele offene Punkte, z. B. einheitliche Zwangsvollstreckungsaufträge – auch diesen Herausforderungen gilt es sich zu stellen und die neuen Wege erfolgreich zu gestalten.
Schlagwörter: Adressermittlung, Anschriftenermittlung, eidesstattliche versicherung, forderungsmanagement, gericht, gerichtsvollzieher, gesetz, gewinn, inkasso, inkassobüro, inkassounternehmen, kontopfändung, pfändung, Reform der Sachaufklärung, schuldner, Vermögensauskunft, vollstreckung, weiterbildung, Wirtschaftsinformationen
Dieser Artikel wurde am 22. Feb 2013 in der Kategorie BID-Intern, E-Commerce, Handwerk, Inkasso Deutschland, Krankenhaus-Klinik-Arzt, Spedition-Logistik veröffentlicht.
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