News
Ab dem 01.07.2011 wird der Grundfreibetrag von derzeit 985,15 Euro auf 1.028,89 Euro ansteigen. Zusätzlich erhöht sich dieser für den jeweiligen Schuldner bei Erfüllung von gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen.
Gläubiger müssen sich aber nicht zwangsläufig auf weitere Forderungsausfälle einstellen. Schuldner dürfen sich zwar über einen größeren Bewegungsspielraum freuen, können diesen aber natürlich auch nutzen, um ihre Schulden mit Ratenzahlungsvereinbarungen schneller abzubauen.
Schlagwörter: bid, gesetz, inkasso, inkassobüro, inkassounternehmen, kontopfändung, lohn, pfändung
Dieser Artikel wurde am 19. Jun 2011 in der Kategorie Blog, Inkasso Deutschland veröffentlicht.
Ihre Meinung ist uns wichtig