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COBURG – Oft genug bleiben Lieferanten und Dienstleister nach getaner Arbeit auf ihren Forderungen sitzen, weil Besteller und Auftraggeber nicht bezahlen. Wenngleich viele offene Rechnungen durch außergerichtliches Inkasso realisiert werden können, ist eine effektive Zwangsvollstreckung noch immer das A und O der Forderungsbeitreibung.
Doch hier machen neue Entwicklungen den Inkassounternehmen das Leben schwer: Die Statistik der Verbraucherinsolvenzen verzeichnete 2010 mit rund 112.000 Fällen einen neuen Höchststand, und auch die Einführung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) macht in vielen Fällen die Kontopfändung – bislang das schärfste Schwert in der Einzelvollstreckung – unmöglich. Die BID-Unternehmensgruppe machte diese Entwicklungen deshalb jüngst zum Thema einer Inhouse-Schulung, die von der bundesweit renommierten Spezialistin Karin Scheungrab (KS-Seminare, Leipzig) geleitet wurde.
Bei dem am 1. Juli 2010 eingeführten P-Konto bleibt den Schuldnern die Möglichkeit, während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil ihrer Einkünfte zu verfügen. In welchen Fällen trotz dieses meist umfassenden Pfändungsschutzes auf Kontoguthaben von Schuldnern per Einzelvollstreckung zugegriffen werden kann, beleuchtete Karin Scheungrab anhand zahlreicher Beispiele.
Weiteres Schwerpunktthema des Inhouse-Trainings waren vor dem Hintergrund einer nie da gewesenen Zahl von Verbraucherinsolvenzen die Tatbestände, die den Insolvenzverwalter zur Anfechtung von Rechtshandlungen berechtigen, die andere Insolvenzgläubiger benachteiligen. Hier beobachtet die BID Unternehmensgruppe eine zunehmende Tendenz zur Behauptung von Anfechtungsgründen, die sich oft als unberechtigt herausstellen. So soll versucht werden, bereits realisierte Forderungen für die Insolvenzmasse zurückzugewinnen. Wie dem entgegengewirkt werden kann, erfuhren die Schulungsteilnehmer aus zahlreichen echten, in der Regel höchstrichterlich entschiedenen Beispielfällen.
Schließlich ging es um weitere Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung, insbesondere um Forderungspfändungen. Hier wurde deutlich, dass in der Praxis weitaus mehr Möglichkeiten zu einer erfolgreichen Forderungsbeitreibung bestehen, als gemeinhin bekannt ist.
Das Schulungskonzept der BID Unternehmensgruppe ist mehrstufig und dynamisch aufgebaut. Gegenstand der bereits vor einigen Jahren etablierten Inhouse Trainings sind grundlegende Fähigkeiten im Inkasso ebenso wie Detailkenntnisse, die aufgrund aktueller rechtlicher, gesellschaftlicher oder faktischer Entwicklungen erforderlich werden.
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Dieser Artikel wurde am 31. Jan 2011 in der Kategorie BID-Intern, Blog, Inkasso Deutschland veröffentlicht.
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