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Ein Großteil der Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen unterliegen der dreijährigen Regelverjährungsfrist. Diese beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Neben Sonderregelungen für Verjährungsfristen im Kauf- und Werkvertragsrecht gibt es wichtige Ausnahmen von der dreijährigen Regelverjährung im Handelsrecht. In den BID News werden diese auszugsweise in regelmäßigen Abständen aufgeführt und erläutert. Bisherige Ausgaben können im News-Bereich eingesehen werden.
Um die drohende Verjährung zu hemmen und auch bereits gedanklich abgeschriebene Forderungen eventuell doch noch zu realisieren, stehen wir gerne mit unserem gesamten Know-How im Forderungsmanagement sowie Inkasso zur Verfügung.
Die BID Unternehmensgruppe mit Sitz in Coburg, Oberfranken ist seit 25 Jahren überaus erfolgreich im Forderungsmanagement als Inkassounternehmen tätig und bietet ein geschlossenes System zum Schutz vor Forderungsausfällen – insbesondere in den Teilbereichen Inkasso national, Inkasso international sowie Bonitätsprüfungen / Wirtschaftsinformationen.
Schlagwörter: bayern, forderungsmanagement, inkasso, inkassobüro, oberfranken, recht, verjährung
Dieser Artikel wurde am 30. Okt 2010 in der Kategorie Blog, Inkasso Deutschland veröffentlicht.
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