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COBURG – 350.000 Kontopfändungen bearbeiten deutsche Banken Schätzungen zufolge monatlich. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das neue P-Konto (Pfändungsschutzkonto) den bürokratischen Aufwand für Gläubiger, Schuldner sowie Banken verringern.
Seit dem 01.07.2010 können Schuldner bei ihrer kontoführenden Bank oder Sparkasse die Einrichtung eines sog. P-Kontos beantragen. Hierdurch wird es den Schuldnern ermöglicht, in Abweichung zur bisherigen Praxis bei Pfändungen ohne einen gerichtlichen Pfändungsschutzantrag über die jeweiligen eingehenden Einkünfte bis zur Höhe der jeweiligen Pfändungsfreigrenze frei zu verfügen, um so weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Den Schuldnern wird es jedoch nur auf den ersten Blick leichter gemacht, sich den Pfändungsbemühungen des Gläubigers zu entziehen.
Um die diesbezügliche gesetzliche Änderung in der Inkasso-Praxis gekonnt im Sinne der Gläubiger-Interessen anwenden zu können, hatte die BID Bayerischer Inkasso Dienst Unternehmensgruppe mit Hauptsitz im oberfränkischen Coburg zum wiederholten Male die bundesweit bekannte Diplom-Rechtspflegerin (FH) Karin Scheungrab aus Leipzig zu einer Inhouse-Schulung eingeladen. Hierbei wurde deutlich, dass dem Schuldner vom Gesetzgeber zahlreiche Hürden zur Erlangung des P-Kontos in den Weg geräumt wurden.
Wichtige Hürde:
So hat der Schuldner z.B. lediglich einen Zeitraum von 4 Wochen ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PFÜB), um ein P-Konto zu erlangen, welches die Bank nur unter bestimmten Bedingungen gewähren muss. Versäumt der Schuldner diese Frist oder gewährt die Bank die Einrichtung des P-Kontos nicht, steht dem Gläubiger und somit dem ihn vertretenden Inkassobüro künftig im günstigsten Fall das gesamte Kontoguthaben zu.
Fazit der BID Unternehmensgruppe:
Eine Vereitelung von Pfändungsmaßnahmen wird dem Schuldner durch die Einführung des P-Kontos weiter erschwert werden.
Aufgrund der zwischenzeitlich vermehrten Gebührenanpassung durch Banken und Sparkassen für die Bereitstellung bzw. Unwandlung in ein P-Konto bleibt der angekündigte Ansturm auf die P-Konten weiterhin abzuwarten.
BID setzt mit dieser internen Schulungsmaßnahme nahtlos an das mehrstufige BID-Schulungskonzept an, welches auch weiterhin zur starken Marktstellung der BID Bayerischer Inkasso Dienst Unternehmensgruppe im klassischen, papierlosen sowie Auslandsinkasso beitragen wird.
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Dieser Artikel wurde am 19. Jul 2010 in der Kategorie BID-Intern, Blog veröffentlicht.
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