News
Lange Zeit wurde über die Neuregelung nach dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) diskutiert, zum 1. Januar 2010 wurde das Zuzahlungsinkasso nun verbindlich umgesetzt.
Ausschlaggebende Neuerung ist neben der Fakturierung der Krankenhauszuzahlung die hinzukommende Inkassopflicht bei Ausbleiben der Zahlung. Nach dem Kenntnisstand der BID Unternehmensgruppe übernimmt z.B. die AOK in Bayern bereits frühzeitig das Verfahren. Einige Ersatzkassen haben sich auch bereit erklärt, ab dem Stadium Zwangsvollstreckung in den Inkassovorgang einzutreten. Es verbleibt damit ein Restbestand von gesetzlich Versicherten, bei welchen nach der neuen gesetzlichen Regelung neben dem durch das Krankenhaus auszufertigenden Verwaltungstitel auch die Bonitätsprüfung der Patienten bzw. der Schuldner und die entsprechenden Zwangsmaßnahmen durchzuführen sind.
Ein wirtschaftliches Verfahren, zu dem das Krankenhaus gleichzeitig verpflichtet ist, erfordert eine straffe Organisation und im Vollstreckungsrecht qualifizierte Mitarbeiter. Bis auf die Pauschale für den Leistungsbescheid werden dem Krankenhaus von den Kassen für die anschließende Vollstreckungshandlung allerdings keine zusätzlichen Personalkosten erstattet.
Nach Interpretation der dem BID vorliegenden Regelung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft gibt es die Möglichkeit, bereits ab Ankündigung der Zwangsvollstreckung einen Inkassodienstleister zu beauftragen und damit eigenem personellen Aufwand und Kosten zu sparen.
Die BID Unternehmensgruppe sieht sich aufgrund ihrer jahrelangen Erfahrung in der Lage, frühzeitig und bereits nach Ausfertigung des vollstreckbaren Leistungsbescheides die Mandate zu übernehmen, ohne weiteren Verwaltungsaufwand für das Krankenhaus. Die Verfahrenskosten werden hierbei komplett durch BID vorverauslagt, weiterhin liefert BID ein definitives Ergebnis in Form der Realisierung oder dem Nachweis der Uneinbringlichkeit, damit das Krankenhaus im Nachgang die im Vorfeld abgezogene Zuzahlung nebst aller Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommt.
Die BID Unternehmensgruppe ist seit vielen Jahren Partner von verschiedenen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen. Weit über den Einzug von Privatliquidationen hinaus setzen Krankenhäuser, Kliniken, medizinische Institute und Ärzte beim Forderungs- und Risikomanagement auf unsere Kompetenzen und Leistungen.
Schlagwörter: arzt, bonitätsprüfung, forderungsmanagement, inkasso, klinik, krankenhaus, krankenkasse, zuzahlungsinkasso
Dieser Artikel wurde am 15. Feb 2010 in der Kategorie Blog, Inkasso Deutschland, Krankenhaus-Klinik-Arzt veröffentlicht.
Ihre Meinung ist uns wichtig