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Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2009 auf 0,12 % – Auswirkung auf Verzugszinsen
Zeitraum | Basiszinssatz | Verzugszinssatz | Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung |
---|---|---|---|
01.07. bis 31.12.2007 | 3,19 % | 8,19 % | 11,19 % |
01.01. bis 30.06.2008 | 3,32 % | 8,32 % | 11,32 % |
01.07. bis 31.12.2008 | 3,19 % | 8,19 % | 11,19 % |
01.01. bis 30.06.2009 | 1,62 % | 6,62 % | 9,62 % |
01.07. bis 31.12.2009 | 0,12 % | 5,12 % | 8,12 % |
Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2009 auf 0,12 %
Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30. Juni 2009 beträgt 1,00 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am
1. Januar 2009 um 1,50 Prozentpunkte gefallen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2008 hat 2,50 % betragen).
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2009 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 0,12 % (zuvor 1,62 %).
Quelle: Deutsche Bundesbank
Schlagwörter: inkassobüro, verzugszinsen, zahlungsverzug, zinsen
Dieser Artikel wurde am 01. Jul 2009 in der Kategorie Blog, Inkasso Deutschland, Wirtschaftsinformationen veröffentlicht.
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